wewole STIFTUNG stellt Strafanzeigen gegen fünf Angestellte

Herne/Castrop-Rauxel, im März 2022. In einer Wohneinrichtung der wewole BETREUUNG gGmbH kam es zu struktureller und in einem Fall auch zu körperlicher Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen. Die wewole STIFTUNG hat fünf Angestellte ihrer Tochtergesellschaft, die dafür verantwortlich sein sollen, Hausverbot erteilt, sie von ihren Aufgaben entbunden und Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Bochum gegen sie gestellt. Eine Person unterschrieb bereits einen Auflösungsvertrag des Arbeitsverhältnisses. Geschäftsführer Rochus Wellenbrock: „Dieser entsetzliche und ungeheuerliche Vorgang an Schutzbefohlenen macht uns alle tief betroffen. Wir werden ihn lückenlos aufklären.“

Zwei Angestellte informierten Mitte Februar die Geschäftsführung über die Vorfälle in der Wanne-Eickeler Wohneinrichtung „Haus Kaisereiche“, in der 24 Menschen mit psychischen Erkrankungen leben. Dort soll eine Person mit Klebeband an einem Stuhl fixiert worden sein, zudem soll mehrfach der Zugang zu einem eigenen Zimmer verwehrt und kein Abendessen ausgegeben worden sein. In intensiven Gesprächen, an denen auch ein Mediator und Rechtsanwalt beteiligt war, nahmen die Betroffenen Stellung zu den Vorgängen. Rochus Wellenbrock: „Dieses erlittene Unrecht muss sich über einen längeren Zeitraum zugetragen haben und ist durch nichts zu entschuldigen. Daher haben wir den fünf Angestellten Hausverbote erteilt und Strafanzeigen gegen sie gestellt.“

Die Betreuer und/oder Eltern der erwachsenen Menschen mit Behinderungen wurden bereits in einem ausführlichen Gespräch über die Vorfälle und die getroffenen Maßnahmen informiert. Zudem setzte die wewole STIFTUNG den Kostenträger, also den Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL), sowie die Heimaufsicht der Stadt Herne ebenso in Kenntnis wie das Kuratorium und den Beirat der Stiftung.

Rochus Wellenbrock betonte am Dienstagmorgen in einem Pressegespräch: „Auch wenn es sich hier um einen Einzelfall von fünf unserer über 400 Angestellten handelt, werden wir mit aller Härte dagegen vorgehen. Denn diese herabwürdigende Art im Umgang mit Schutzbefohlenen widerspricht zutiefst allem, für das die wewole steht. Nämlich Menschen mit Behinderungen fürsorglich, sozial und kompetent einen maximalen Grad an Selbstbestimmung und Selbstständigkeit zu ermöglichen.“

Die Versorgung und Betreuung der in der Wohneinrichtung lebenden Menschen ist weiterhin gewährleistet und wird zum Teil mit externer Unterstützung sichergestellt. 

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