Entlohnung der Menschen mit Behinderungen

Herne/Castrop-Rauxel. Teilhabe für Menschen mit Behinderungen ist die zentrale Zielsetzung der wewole STIFTUNG. Für ihre Teilhabe am Arbeitsleben erhalten die 900 Beschäftigten in den Werkstätten in Herne und Castrop-Rauxel ein Arbeitsentgelt. Dieses liegt bei der wewole seit vielen Jahren deutlich höher als vom Gesetzgeber festgelegt.

Das Arbeitsentgelt setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag, den alle Werkstattbeschäftigten unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit erhalten, und einem der individuellen Leistung angemessenen Steigerungsbetrag, über dessen Höhe der Werkstattrat der wewole mitbestimmt. Ergänzend zu diesen beiden Beträgen zahlt auch der Rehabilitationsträger den Werkstattbeschäftigten ein konstantes Arbeitsfördergeld.

Im Jahr 2019 reformierte der Gesetzgeber dieses Entgeltsystem. Die positive Folge: Der Grundbetrag erhöhte sich in 2020 und 2021 und wird auch in den kommenden beiden Jahren weiter steigen. Negative Auswirkungen hat die Gesetzesreform seit Januar 2021 auf den Steigerungsbetrag. Dieser, bei der wewole STIFTUNG intern in einem Punktesystem definiert, ging für die Hälfte der Beschäftigten zurück. Der Grund: Die gestiegenen Grundlöhne führten zwangsläufig zu einer Verminderung der individuellen Steigerungsbeträge. Da auch das wirtschaftliche Arbeitsergebnis nicht konstant ist, fallen die Kürzungen der Steigerungsbeträge im Einzelfall besonders deutlich aus. Hernes Sozialdezernent Johannes Chudziak, Vorsitzender des Stiftungskuratoriums: „Viele  Beschäftigte bekommen jetzt dank der Reform mehr, aber viele auch weniger, da der eigene Steigerungsbetrag geringer ausfällt.“

Intern hat die wewole STIFTUNG, in enger Abstimmung mit dem Werkstattrat, dem Kuratorium und dem Beirat, ihre Beschäftigten über diesen Prozess informiert und zudem einen Informationsfilm in „Leichter Sprache“ veröffentlicht.

„Natürlich“, so Prokurist Klaus Asche, „sind wir mit der Situation unserer Beschäftigten nicht zufrieden.“ Daher unterstützt das Herner Sozialunternehmen die Anstrengungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen, die eine grundlegende bundeseinheitliche Verbesserung der Lohn- und Einkommenssituation für Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten fordert. Klaus Asche: „Für unsere Beschäftigten ist die Teilhabe am Arbeitsleben von zentraler Bedeutung für ihre Anerkennung und Wertschätzung. Dabei ist das Arbeitsentgelt eine wesentliche Form der Bestätigung für ihre geleistete Arbeit und für viele auch ein notwendiger Beitrag zum Lebensunterhalt. Verbesserungen des Gesetzgebers beim Entgeltsystem sind aber leider frühestens erst ab 2024 zu erwarten.“

Daher denkt die wewole zurzeit über Ausgleichszahlungen aus dem Stiftungsvermögen nach. Johannes Chudziak: „Darüber werden die Geschäftsführung, das Kuratorium und der Beirat beraten. Allerdings müssen wir erst einmal abwarten, welche Auswirkungen das Corona-Jahr 2020 auf unser wirtschaftliches Ergebnis hat. Der Jahresabschluss wird gerade erstellt und von einem Wirtschaftsprüfer geprüft.“

Die WAZ Herne/Wanne-Eickel hat am Freitag, 12. März 2021, über dieses Thema ausführlich berichtet. Siehe hier:

https://www.waz.de/staedte/herne-wanne-eickel/herne-aerger-bei-der-wewole-viele-bekommen-weniger-geld-id231772489.html

Achtung: Der Bericht liegt hinter einer Bezahlschranke. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir ihn hier nicht veröffentlichen. 

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